Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Amtsgasse 4, 73098 Rechberghausen |
Telefon: | 0716150113 |
Fax: | 0716150111 |
E-Mail: | info@gemeinde.rechberghausen.de |
Anschrift: | Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612023301 |
Fax: | 071612023390 |
E-Mail: | hochbau-liegenschaften@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 1, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071616500 |
E-Mail: | stadtverwaltung@goeppingen.de |
Anschrift: | Sparwieser Str. 1, 73066 Uhingen |
Telefon: | 071619380152 |
Fax: | 071619380199 |
E-Mail: | info@uhingen.de |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils |
Telefon: | 07161804331 |
Fax: | 07161804399 |
E-Mail: | stadtinfo@eislingen.de |
Anschrift: | Am Marktplatz 11, 73655 Plüderhausen |
Telefon: | 0718180091306 |
Fax: | 0718180097000 |
E-Mail: | info@pluederhausen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 73092 Heiningen |
Telefon: | 07161403454 |
Fax: | 07161403439 |
E-Mail: | gemeinde@heiningen-online.de |
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Die Gemeinde liegt im Vorland der Schwäbischen Alb und am Rande des östlichen Schurwaldes. In Rechberghausen gibt es ein Amateurtheater, das „Theater im Bahnhof“, mit regelmäßigem Spielplan – ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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