Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 25, 73349 Wiesensteig |
Telefon: | 07335962017 |
Fax: | 07335962024 |
E-Mail: | info@wiesensteig.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen |
Telefon: | 0733478295 |
Fax: | 0733478299 |
E-Mail: | gemeinde@deggingen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll |
Telefon: | 0716480812 |
Fax: | 0716480833 |
E-Mail: | rathaus@bad-boll.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 73092 Heiningen |
Telefon: | 07161403416 |
Fax: | 07161403439 |
E-Mail: | gemeinde@heiningen-online.de |
Anschrift: | Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck |
Telefon: | 07023106240 |
Fax: | 07023106246 |
Anschrift: | Bahnhofstraße 5, 89150 Laichingen |
Telefon: | 073338552 |
Fax: | 073338527 |
E-Mail: | info@laichingen.de |
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Mühlhausen im Täle ist ca. 18 km von Geislingen entfernt gelegen. Die Schwäbische Albstraße mit ihren vielen Sehenswürdigkeiten verläuft durch den besucherfreundlichen Ort.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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