Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612020 |
Fax: | 071612021199 |
E-Mail: | info@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 2, 73066 Uhingen |
Telefon: | 071619380107 |
Fax: | 071619380199 |
E-Mail: | info@uhingen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 94, 73087 Bad Boll |
Telefon: | 0716480815 |
Fax: | 0716480833 |
E-Mail: | rathaus@bad-boll.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 73061 Ebersbach an der Fils |
Telefon: | 07163161108 |
Fax: | 07163161286108 |
E-Mail: | reinert@stadt.ebersbach.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 73092 Heiningen |
Telefon: | 07161403427 |
Fax: | 07161403439 |
E-Mail: | gemeinde@heiningen-online.de |
Anschrift: | Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck |
Telefon: | 07023106116 |
Fax: | 07023106146 |
E-Mail: | stadt@weilheim-teck.de |
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Hattenhofen liegt im Landkreis Göppingen im Albvorland. Die Gemeinde liegt zwischen den Städten Stuttgart und Ulm. Besonders sehenswert sind die Fachwerkhäuser aus dem Jahre 1985.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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