Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lorcher Str. 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612025201 |
Fax: | 071612025290 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim |
Telefon: | 073213212321 |
Fax: | 073213212495 |
E-Mail: | strassenverkehr@landkreis-heidenheim.de |
Anschrift: | Schillerstr. 30, 89077 Ulm |
Telefon: | 07311851429 |
Fax: | 0731185221456 |
E-Mail: | verkehr-mobilitaet@alb-donau-kreis.de |
Anschrift: | Münchner Straße 2, 89073 Ulm |
Telefon: | 07311616610 |
Fax: | 07311611640 |
E-Mail: | info@ulm.de |
Anschrift: | Kantstr. 8, 89231 Neu-Ulm |
Telefon: | 073170400 |
Fax: | 07317040690 |
E-Mail: | poststelle@lra.neu-ulm.de |
Anschrift: | Stuttgarter Str. 41, 73430 Aalen |
Telefon: | 073615031531 |
Fax: | 07361503581531 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Bad Überkingen im Landkreis Göppingen liegt im Filstal und wurde 1258 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Bad Überkingen in die Ortsteile Hausen an der Fils, Bad Überkingen, Oberböhringen und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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