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Anschrift: | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
Telefon: | 06413061901 |
Fax: | 06413061920 |
E-Mail: | ordnungsamt@giessen.de |
Anschrift: | Bachweg 9, 35398 Gießen |
Telefon: | 064193900 |
Fax: | 064193909154 |
E-Mail: | info@lkgi.de |
Anschrift: | Am Zimmerplatz 3, 35452 Heuchelheim |
Telefon: | 0641600221 |
Fax: | 0641600246 |
E-Mail: | michael.landschek@heuchelheim.de |
Anschrift: | Sorguesplatz 2, 35435 Wettenberg |
Telefon: | 06418040 |
Fax: | 064180460 |
E-Mail: | gemeinde@wettenberg.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 31, 35415 Pohlheim |
Telefon: | 06403606452 |
Fax: | 06403606666 |
E-Mail: | info@pohlheim.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 25, 35440 Linden |
Telefon: | 0640360531 |
Fax: | 0640360525 |
E-Mail: | info@linden.de |
Anschrift: | Mühlbergstraße 9, 35444 Biebertal |
Telefon: | 064096940 |
Fax: | 064096911 |
E-Mail: | info@biebertal.de |
Anschrift: | Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar |
Telefon: | 06406920130 |
Fax: | 06406920299 |
E-Mail: | rathaus@lollar.info |
Anschrift: | Oppenröder Straße 1, 35463 Fernwald |
Telefon: | 0640491290 |
Fax: | 06404912912 |
E-Mail: | info@fernwald.de |
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck |
Telefon: | 06408911141 |
Fax: | 06408911119 |
E-Mail: | ordnungsamt@buseck.de |
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Dieser Landkreis im Regierungsbezirk Gießen grenzt unter anderem an den Wetteraukreis und den Vogelsbergkreis. Der Landkreis Gießen umfasst die Städte Allendorf, Gießen, Grünberg, Hungen, Laubach, Lich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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