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Unter einer Pfändung wird verstanden, wenn zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigeransprüchen eine Beschlagnahmung von Gegenständen beim Schuldner stattfindet. Auf Grundlage der Zivilprozessordnung handelt es sich hierbei um Maßnahmen im Rahmen der Zwangsvollstreckung, die bestimmte Voraussetzungen erfordern (Vollstreckungstitel bzw. Vollstreckungsanordnung für öffentliche Verfahren). Eine besondere Pfändungsart stellt übrigens die Taschenpfändung dar: Hier wird versucht, über die Durchsuchung der Kleidung eines Schuldners an für das Vollstreckungsverfahren relevante Geldbestände oder Wertgegenstände zu gelangen. Pfändungen finden ansonsten häufig in Wohnräumen von Schuldnern statt, wobei in privatrechtlichen Verfahren ein Gerichtsvollzieher die Beschlagnahmung übernimmt.