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Das Tierseuchengesetz (TierSG) stellt ein Bundesgesetz dar, welches in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gilt. Zum ersten Mal trat ein entsprechendes Gesetz schon 1881 in Kraft. Das Tierseuchengesetz gilt der Gefahrenabwehr und soll allgemein sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Viehbestände vor einer Gefährdung bewahren. Das TierSG wird in der Regel für die Tierseuchenbekämpfung angewendet. Unter Tierseuchen versteht man im Übrigen bei Tieren auftretende Krankheiten, die auf Mensch und Tier übertragen werden können.