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Zur Einhaltung der landesweiten Immissionsschutzgesetze werden Umweltämter in unterschiedlichen Aufgabenfeldern tätig. Zum einen umfasst dies den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftvereinreinigungen und Geräusche, zum anderen regelmäßig auch die Prüfung von entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung umweltschutzrechtlicher Belange. Das Umweltamt kann bei Zuständigkeit z.B. Genehmigungen erteilen, Maßnahmen zum Lärmschutz treffen bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.