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Bereits ab einem Alter von 15 Jahren darf man Mofa fahren. Dafür ist jedoch eine Mofa-Prüfbescheinigung vonnöten. Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung ist es möglich, auch einen Motorroller zu fahren. Dieser darf jedoch nur mit einer auf maximal 25 km/h gedrosselten Geschwindigkeit unterwegs sein. Mit 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Führerschein der Klasse AM für Roller oder der Klasse A1 für 125 ccm Motorräder machen. Mit dem Führerschein der Klasse A1 kann dann sogar schneller als 80 km/h gefahren werden, wenn der 125 ccm Hubraum und eine Leistung von 11 kW eingehalten werden. Beim Roller hingegen ist ein maximaler Hubraum von 50 ccm beim Verbrennungsmotor und beim Elektromotor 4 kW zugelassen. Erlaubt ist eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Mit 18 Jahren darf man die Klasse A2 (kleine Motorräder) und nach zweijährigem Vorbesitz A2 die Klasse A (große Motorräder) machen. Um direkt in die Klasse A einzusteigen, beträgt das Mindestalter 24 Jahre.