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Natürlich gibt der Gesetzgeber nicht vor, zu welchen Zeiten oder in welchen Lokalitäten Getränke oder Speisen mitgeführt werden dürfen. Dementsprechend gibt es hier keine gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine klare Antwort erlauben. Generell gilt: Der Kinobetreiber hat das Hausrecht und darf das Mitbringen und Verzehren eigener Getränke und Speisen erlauben, dulden - oder auch verbieten! Wer dann mit einem Bierkasten zur Kinovorstellung anrückt, dem kann unter Umständen entsprechend der Zutritt zur Veranstaltung untersagt werden. Dies hängt natürlich auch damit zusammen, dass den Betreibern von Filmtheatern sehr daran gelegen ist, selbst Snacks, Süßwaren und Getränke über Kioske oder vergleichbare Verkaufsstellen an den Besucher zu bringen.