| Was für Mängel können bei Gebrauchtwagen auftreten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Natürlich ist ein Gebrauchtwagen kein Neuwagen. Er darf also auch Mängel aufweisen. Dazu gehören je nach Alter und Kilometerstand normale Verschleißerscheinungen. Üblicher Verschleiß ist also kein Sachmangel am Fahrzeug. Wesentliche Mängel müssen vor dem Verkauf eines Gebrauchtwagens durch den Verkäufer jedoch benannt werden. Dazu zählen Unfälle ebenso wie der Einsatz des Wagens als Mietwagen oder Taxi. Private Verkäufer von Gebrauchtwagen schließen eine Haftung für Sachmängel meist vertraglich aus. Gewerbliche Händler dürfen das nicht. Dabei muss der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden sein. Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages auftritt haftet der Verkäufer. Nach diesen 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Die Gewährleistungsrechte des Käufers verjähren beim Gebrauchtwagenkauf normalerweise nach 12 Monaten.