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Bei einem Denkmal handelt es sich regelmäßig um ein schützenswertes Zeugnis der menschlichen Geschichte oder Kultur, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Hierbei kann es sich um besondere Gebäude handeln, um seltene Bauwerke, kunsthandwerkliche Erzeugnisse oder vergleichbare Objekte. Stehen diese Objekte unter Denkmalschutz, wird ihnen zum Beispiel ein historischer, künstlerischer, wissenschaftlicher oder auch technischer Wert beigemessen. Die Definition eines Denkmals kann, abhängig vom jeweiligen Landesdenkmalgesetz, variieren.