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Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten stellt ein internationales Übereinkommen von 1954 (erneuert 1999) dar. Ziel dieser Haager Konvention ist die Bewahrung von Kulturgut während Konflikten (z. B. Krieg, bewaffneter Konflikt). Denkmäler stellen vielerorts einen großen Teil jener Kulturgüter dar. Sowohl bewegliche Denkmäler wie Skulpturen als auch unbewegliche Denkmäler wie Bauwerke oder Gärten sind insofern ein Bestandteil der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Da oft die Definitionen für Kulturgut und Denkmal nicht unähnlich sind, unterstehen nicht wenige Denkmäler auch der Haager Konvention. Nicht zuletzt sind die Denkmalplaketten vieler deutscher Bundesländer vom Emblem der Haager Konvention abgeleitet.