| Was für Behörden auf Bundesebene unterstehen der Aufsicht des Bundesministerium des Innern?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Bundesministerium des Innern fungiert als Aufsichtsbehörde für einige Bundesämter und Bundesanstalten. Die Bundesbehörden, welche dem Bundesinnenministerium unterstehen, sind:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Beschaffungsamt des BMI
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundeskriminalamt
- Bundesamt für Kartografie und Geodäsie
- Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik
- Bundesverwaltungsamt
- Statistisches Bundesamt
- Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Bundeszentrale für politische Bildung
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk