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Allgemein ist die Beantragung von BAföG abhängig davon, für welche Ausbildung eine Förderung erfolgen soll. So ist für Schüler in der Regel das Bafögamt am Wohnort der Eltern zuständig. Hingegen ist bei Auszubildenden an Abendgymnasien, Kollegs, Akademien oder höheren Fachschulen im Regelfall das BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung der Ausbildungsstätte zu beantragen. Das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule ist normalerweise nur dann der richtige Anlaufpunkt zum Beantragen von BAföG, wenn man als Studierender an eben dieser Hochschule eingeschrieben ist. Bevor man eine Förderung beantragt, kann man sich telefonisch über die Zuständigkeit im individuellen Fall erkundigen.