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Lohnsteuerhilfe Reisdorf (Seite 3)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Stadion 2, 07629 Hermsdorf
Telefon:03660145508
E-Mail:angelika.siebeneiger@vlh.de
Anschrift:Nebraer Weg 10, 06268 Querfurt
Telefon:03477126756
Fax:03477125242
E-Mail:dagmar.hecker@vlh.de
Anschrift:Rodaer Str. 36, 07629 Hermsdorf
Telefon:03660182265
Fax:03660143865
E-Mail:guenter.hanf@vlh.de
Anschrift:Alfred-Junge-Str. 16b, 06667 Weißenfels
Telefon:03443334443
E-Mail:katja.schiedt@vlh.de
Anschrift:Allstedter Str. 6, 06295 Osterhausen
Telefon:03477691861
Fax:03477691861
E-Mail:steffi.ziervogel-sommer@vlh.de
Anschrift:Geraer Str. 68, 07613 Hartmannsdorf
Telefon:03669322903
Fax:03669335573
E-Mail:petra.wittig@vlh.de
Anschrift:Sankt-Gangloffer-Str. 11, 07629 Reichenbach
Telefon:03660141642
Fax:03660140175
E-Mail:kathrin.albrecht@vlh.de
Anschrift:Dienstädt 49, 07768 Eichenberg
Telefon:03642360541
Fax:03642322490
E-Mail:andrea.guether@vlh.de
Anschrift:Merseburger Str. 27a, 06246 Bad Lauchstädt
Telefon:03463660961
Fax:03463669711
E-Mail:silke.marggraf@vlh.de
Anschrift:Neue Reihe 32, 06556 Voigtstedt
Telefon:03466324986
Fax:03466324986
E-Mail:klaus.pommnitz@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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