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Polizei Nordrhein-Westfalen (Seite 5)

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Deutsche Straße 23, 44339 Dortmund
Telefon:02311322521
Anschrift:Deutsche Straße 23, 44339 Dortmund
Telefon:02311328702
Anschrift:Berliner Str. 106, 58135 Hagen
Telefon:023319862171
Anschrift:Kaiserstr. 175, 58300 Wetter
Telefon:0233591667530
E-Mail:juergen.bochmann@polizei.nrw.de
Anschrift:Poststraße 10, 59199 Bönen
Telefon:023835177
Anschrift:Poststraße 10, 59199 Bönen
Telefon:023835177
Fax:02383913842
Anschrift:Bebelstraße 12, 58453 Witten
Telefon:02349093871
Anschrift:Kerschensteiner Straße 9-11, 44369 Dortmund
Telefon:02311322121
Anschrift:Am Wiehagen 33, 59192 Bergkamen
Telefon:023079217820
Fax:023079217899
Anschrift:Am Wiehagen 33, 59192 Bergkamen
Telefon:023079217910
Fax:023079217899
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FAQ und Ratgeber Polizei
FAQ
 

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zu den FAQ
Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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