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Stadtkassen in Niedersachsen - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 1, 30853 Langenhagen
Telefon:051173070
Fax:051173079508
E-Mail:stadtverwaltung@langenhagen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Am Schmiedeberg 1, 29339 Wathlingen
Telefon:0514449118
Fax:0514449127
E-Mail:info@wathlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Spittaplatz 5, 31303 Burgdorf
Telefon:05136898164
Fax:05136898112
E-Mail:stadtkasse@burgdorf.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Am Alten Bahnhof 3, 29342 Wienhausen
Telefon:0514918121
Fax:0514918181
E-Mail:info@flotwedel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
Anschrift:Oppershäuser Str. 1, 29331 Lachendorf
Telefon:051459707800
Fax:051459707876
E-Mail:poststelle@lachendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Am Markt 3, 29320 Hermannsburg
Telefon:050526522
Fax:050526565
E-Mail:info@gemeinde-suedheide.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Vogteistraße 1, 29683 Bad Fallingbostel
Telefon:0516240125
Fax:0516240166
E-Mail:stadt@badfallingbostel.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Am Glockenkolk 1, 29348 Eschede
Telefon:0514241115
Fax:0514241138
E-Mail:info@eschede.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Rathausplatz 1, 30926 Seelze
Telefon:05137828208
Fax:05137828199
E-Mail:finanzservice@stadt-seelze.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Mi 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 30823 Garbsen
Telefon:05131707340
Fax:05131707777
E-Mail:info@garbsen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
11 - 20 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Niedersachsen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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