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Die Lebensmittelüberwachung bezieht sich nicht nur auf Betriebe, welche Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. Auch führen die Behörden zur Lebensmittelüberwachung in der Regel Kontrollen in Betrieben durch, die kosmetische Mittel herstellen. Da die Kosmetik-Verordnung dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch unterliegt, agieren die Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung auch in Kosmetikbetrieben.