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So genannte Familienstände bezeichnen im Personenstandswesen z.B. die Angaben ledig, verheiratet/ in einer Lebenspartnerschaft, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet. Mit diesen Angaben werden insbesondere in wichtigen Urkunden die genauen Umstände bezeichnet, in denen sich eine Person befindet. Diese Daten sind nicht nur rechtlich von Belang, sondern dienen in vielen Lebenslagen als Bemessungsgrundlage, etwa hinsichtlich der Steuerklassen und Steuer-Beiträge.