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Die Stadtkasse kümmert sich im Allgemeinen um den Zahlungsverkehr der Stadt, sodass beispielsweise regelmäßige Kommunalabgaben wie die Hunde- und Grundsteuer durch den Bürger bei der Stadtkasse eingezahlt werden. Sollte man die Zahlung der ausstehenden Forderungen nicht fristgemäß vornehmen, wird normalerweise das Mahnverfahren eingeleitet. Im Rahmen des Mahnverfahrens werden üblicherweise auch Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge erhoben. Die Höhe der Mahngebühren richtet sich regelmäßig nach der kommunalen Gebührenordnung. Die Gebührenerhebung variiert regional, sodass bundesweit nicht von einer einheitlichen Gebührenhöhe innerhalb des Mahnverfahrens gesprochen werden kann. Über die Mahngebühren informiert im Allgemeinen die Stadtkasse.