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Zuständigkeiten von Behörden sind in der Tat in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So kann es durchaus vorkommen, dass in einer Gemeinde das Amt für Soziales parallel zur Wohngeldstelle bzw. einem Wohnungsamt existiert. Andernorts besteht unter Umständen nur eine Behörde, die neben den sozialen Belangen gleichzeitig für Wohngeldanträge usw. zuständig ist.