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Das kommt darauf an. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, als Arbeitnehmer auf einen Teil seiner Rentenansprüche zu verzichten und mit Abschlägen z.B. in den Vorruhestand bzw. die Frührente zu gehen. Darüber hinaus besteht auch bei der Anhebung des Rentenalters auf 67 die Möglichkeit, noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Ruhestand zu gehen und dennoch die vollen Bezüge zu erhalten. Dafür ist es in der Regel notwendig, dass der Versicherte eine 65 Jahre alt ist und zudem eine Wartezeit von 45 Jahren aufweisen kann. Nähere Informationen hierzu erteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund.