| Ich beziehe Erwerbsminderungsrente, was darf ich hinzuverdienen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Grenzen der Hinzuverdienste für Menschen, die Erwerbsminderungsrente empfangen, liegen bundesweit bei 400 Euro (brutto) (Stand: Februar 2012). Diese Grenze für Hinzuverdienste gilt seit dem 1.1.2011 (Weiterführung der Regelung ab 1.1.2008). Allerdings ist bezüglich der Arbeitszeit eine weitere Regelung getroffen: Wer mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, bei dem wird geprüft, ob auch weiterhin die Erwerbsminderung vorliegt, die zu einem früheren Zeitpunkt festgestellt wurde.