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In Deutschland ist es gesetzlich Vorschrift, dass sämtliche neu zugelassenen PKW über ein Sicherungssystem in Form von Gurten verfügen müssen, insofern existiert im Hinblick auf die Hersteller eine Gurtpflicht. Für Insassen besteht in der Regel die so genannte Anschnallpflicht, wenn für das betreffende Fahrzeug Gurte zwingend vorgeschrieben sind. Es gibt einige Ausnahmen von der Anschnallpflicht – z.B. bei Vorliegen eines medizinisch attestierten Grundes, z.T. auch für Taxifahrer oder Mietwagenfahrer.