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Die Grundsteuer richtet sich grundlegend an die Grundstücksbesitzer auf kommunalem Gebiet. Als Objektsteuer bzw. Realsteuer ist die Grundsteuer als unabhängig von den wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen des Eigentümers zu betrachten. Für die Berechnung der Grundsteuer ist im Allgemeinen das Finanzamt in Zusammenarbeit mit der kommunalen Finanzverwaltung zuständig. Die eigentliche Erhebung der Grundsteuer auf Basis der berechneten Ermessensgrundlage erfolgt jedoch durch die jeweilige Gemeinde. Insofern ist die Grundsteuer auch im Regelfall an die Kommunalverwaltung (z. B. Verwaltungsgemeinschaft, Stadt, Gemeinde) zu entrichten. Bei Fragen zur Grundsteuer kann man sich demnach an die Kämmerei wenden.