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Es gibt keinen Unterschied zwischen der Sorgeerklärung und der Sorgerechtserklärung. Beides sind Synonyme für die Erklärung beider unverheirateter Eltern eines Kindes, die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam wahrzunehmen. Die Sorge(rechts)erklärung ist dementsprechend eine Willensbekundung, welche direkt für unverheiratete Eltern gedacht ist. Die Sorgeerklärung oder Sorgerechtserklärung ist von beiden Elternteilen vor einer Urkundsperson zu unterzeichnen. Die Urkundsperson kann ein Notar oder auch ein entsprechender Mitarbeiter des Jugendamts sein.