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Hat eine natürliche oder rechtliche Person Schulden, so bestehen grundsätzlich Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern. Von Überschuldung wird in der Regel dann gesprochen, wenn diese Verpflichtungen aufgrund ihrer Größenordnung nicht mehr beglichen werden können und damit das Risiko einer Insolvenz steigt bzw. besteht. Im Zusammenhang mit Insolvenzanträgen fällt auch häufig der Begriff Zahlungsunfähigkeit. Hiermit ist gemeint, dass ein Schuldner sich in der akuten Situation befindet, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern nicht mehr nachkommen zu können.