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Soldatenfriedhöfe stellen im Allgemeinen öffentliche Stätten zum Gedenken an Kriegsopfer dar. Als Träger von Soldatenfriedhöfen deutschlandweit gilt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, der bereits 1919 gegründet wurde. Insofern ist die kommunale Friedhofsverwaltung nur bedingt für Soldatenfriedhöfe zuständig. Die Unterhaltung von Soldatenfriedhöfen kann entweder durch entsprechende Eigenbetriebe oder durch die örtlichen Grünflächenbehörden geschehen. Insofern kann keine eindeutige Aussage zur Zuständigkeit des Friedhofsamtes für Soldatenfriedhöfe gemacht werden. Man kann sich aber bei Zuständigkeitsfragen der Friedhofsbehörde normalerweise an das zuständige Amt für Bestattungs- und Friedhofswesen wenden.