| Gibt das Friedhofsamt Auskunft zu der bestehenden Friedhofssatzung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Das Friedhofsamt ist im Allgemeinen mit der Unterhaltung und Verwaltung von Grab- und Friedhofsanlagen betraut. In diesem Rahmen gehört es regelmäßig zum Aufgabenspektrum der Bestattungsbehörde, auch Auskünfte zur Grabstellenvergabe bzw. zur Grabmalkontrolle zu erteilen. Nicht zuletzt handelt die Friedhofsbehörde entsprechend der bestehenden kommunalen Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührenordnung. Daher kann das Friedhofsamt im Regelfall Informationen zu der bestehenden Friedhofssatzung geben und gleichfalls über die Grabnutzungsgebühr und andere Bestattungskosten informieren.