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Zu organisierten Veranstaltungen in Waldgebieten gibt es normalerweise in den jeweiligen Landeswaldgesetzen sowie im Bundeswaldgesetz entsprechende Vorschriften. Im Allgemeinen gilt, dass man größere organisierte Veranstaltungen beim Forstamt anmelden muss und dass diese der forstbehördlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Andernfalls könnte dies als Ordnungswidrigkeit verstanden werden. Unter den größeren organisierten Veranstaltungen versteht man beispielsweise Reitveranstaltungen oder Sportevents im Bereich Laufen, Walking oder Radfahren. Wenn man sich nicht sicher ist, ob es sich bei der organisierten Veranstaltung wirklich um ein genehmigungspflichtiges Event handelt, sollte man sicherheitshalber mit dem jeweiligen Forstamt Rücksprache halten.