| Was kann man tun, wenn man eine fehlerhafte Strommessung für den Haushalt vermutet?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Grundsätzlich unterliegen Strom- oder Elektrizitätszähler der allgemeinen Eichordnung. Dementsprechend handelt es sich hierbei um eichpflichtige Messgeräte. Sollte man eine aus eigener Sicht überhöhte Stromrechnung bekommen, so liegt dies aber nicht zwangsläufig am Strom-Messgerät. Man kann zunächst überprüfen, inwiefern der eigene Gerätepark im Haushalt sich seit der letzten Abrechnung vergrößert hat. Es ist zudem ratsam, auch die Nutzungsdauer und -intensität der einzelnen Geräte genauer zu beleuchten. Des Weiteren kann man sich bezüglich einer etwaigen Strompreiserhöhung beim Anbieter informieren. Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, sich beim Stromversorger oder bei der Eichbehörde genauer hinsichtlich einer Befundprüfung zu erkundigen, bei der das Messgerät in seiner Funktionalität getestet wird.