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Es gibt allgemein sowohl direkte als auch indirekte Förderungsmöglichkeiten für denkmalpflegerische Maßnahmen. Zunächst können gezielte Zuschüsse von Seiten der Denkmalpflegebehörde, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder anderer Institutionen Anwendung finden. Des Weiteren kann man indirekt über Steuervergünstigungen Förderungsmöglichkeiten erhalten. Hierfür ist in der Regel bei der Denkmalschutzbehörde eine Steuerbescheinigung zu beantragen, welche dem Finanzamt vorgelegt werden kann. Nähere Auskünfte zur Steuerbescheinigung sowie den finanziellen Entlastungen für Denkmalbesitzer entsprechend dem Einkommensteuergesetz kann man sich bei der Denkmalpflegebehörde einholen.