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Aufgrund der Kulturhoheit der einzelnen Bundesländer sind die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien zum Denkmalschutz bzw. zur Denkmalpflege unterschiedlich geregelt. Dennoch gibt es in den meisten Ländern so genannte Denkmallisten bzw. Denkmalverzeichnisse, in denen wichtige Kulturgüter bzw. historische Zeugnisse eingetragen sind. Für die Einsichtnahme in das Verzeichnis muss – insoweit zum Beispiel bewegliche Denkmäler betroffen sind – regelmäßig ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.