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Die erweiterte Melderegisterauskunft gibt im Gegensatz zur einfachen Form dieser Meldeauskunft nähere Informationen zur jeweiligen Person wider. Angaben zu Vor- und Nachname, zum Doktorgrad, Anschrift und ggf. Geburtsdatum werden bereits in der einfachen Melderegisterauskunft gemacht. Die erweiterte Auskunft hingegen beinhaltet Angaben zu früheren Namen, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeiten, früheren Anschriften, Familienstand sowie Angaben zum Ehegatten und andere Daten. Bei der Beantragung der erweiterten Melderegisterauskunft muss man in aller Regel ein berechtigtes Interesse nachweisen (z.B. einen Schuldtitel). Melderegisterauskünfte werden im Allgemeinen durch das Melderechtsrahmengesetz (RRG) geregelt.