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Auskunftssperren gelten grundsätzlich der Berücksichtigung von schutzwürdigen Belange. Entsprechend den Landesmeldegesetzen gelten normalerweise Melderegisterauskünfte als unzulässig, wenn aus einer solchen Auskunft eine Gefahr für die persönlichen schutzwürdigen Belange, Leben und Gesundheit erwachsen könnte. Als betroffene Person ist man in der Regel dazu angehalten, eine solche Sperre beim Wohnortwechsel bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen, von der man wegzieht. Es ist auch möglich, in der Zuzugsgemeinde einen entsprechenden Antrag zu stellen, damit keine aktuellen meldebehördlichen Angaben herausgegeben werden. Nähere Informationen zur Auskunftssperre und zu Melderegisterauskünften kann das Bürgeramt erteilen.