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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Was ist eine Einladungserklärung?

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Eine Einladungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung ist eine Erklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten zugunsten eines Ausländers. 

Für die Einreise visumpflichtiger nicht-deutscher Staatsangehöriger ist gemäß § 68 und § 67 des Aufenthaltsgesetzes eine solche Verpflichtungserklärung zu leisten. Sie umfasst Angaben zu den Personalien des Eingeladenen sowie zum Gastgeber (eine juristische oder natürliche Person), der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben muss. Die entsprechenden Unterlagen zur Verpflichtungserklärung sind in der zuständigen Ausländerbehörde zu erhalten.

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