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Die Ausländerbehörde ist in größeren Städten meist als kommunale Behörde und vielerorts auch auf Landkreisebene angesiedelt. Das Ausländeramt richtet sich in seiner Tätigkeit nach dem Aufenthaltsgesetz und ist für den Vollzug des Ausländerrechts zuständig. Im Rahmen dessen arbeiten die Ausländerbehörden der Städte und Landkreise oft mit anderen Institutionen zusammen. Beispielsweise ist die Zusammenarbeit mit deutschen Justizbehörden und der Polizei (z. B. Grenzpolizei als Grenzbehörde) sehr bedeutsam. Auch ist teilweise der Kontakt zu Auslandsvertretungen für den Vollzug des Ausländerrechts notwendig.