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Wenn ein Arbeitgeber eine schwer vermittelbare Person einstellt, welche (noch) nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, so kann der Arbeitgeber im Allgemeinen bei der Bundesagentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss beantragen. Über die Höhe und die Dauer der Zahlung von Eingliederungszuschüssen kann keine pauschale Aussage gemacht werden, da die Förderungsmodalitäten je nach Einzelfall variieren. Normalerweise wird ein Eingliederungszuschuss in Höhe von maximal 50 % des zu berücksichtigenden Arbeitslohns angesetzt. Man spricht meist von einer maximalen Förderdauer von zwölf Monaten. Genauere Informationen erhält man bei der Arbeitsagentur bzw. beim Jobcenter im Zuge der Antragstellung.