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Stadtkassen in Brandenburg - Öffnungszeiten (Seite 5)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf
Telefon:03302877204
Fax:03302877290
E-Mail:stadtverwaltung@hennigsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Am Rathaus 1, 14979 Großbeeren
Telefon:033701328825
Fax:033701328866
E-Mail:info@grossbeeren.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal
Telefon:0337168635
Fax:0337168643
E-Mail:gv@nuthe-urstromtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht
Anschrift:Rathausstr. 10, 16727 Velten
Telefon:03304379121
Fax:03304379201
E-Mail:rathaus@velten.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 16868 Wusterhausen (Dosse)
Telefon:03397987720
Fax:03397987740
E-Mail:kasse@wusterhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Markt 10, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371672217
Fax:03371672427
E-Mail:stadtkasse@luckenwalde.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13-15 Uhr sowie Do 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Birkenallee 1, 16767 Leegebruch
Telefon:03304249625
Fax:03304249696
E-Mail:gemeinde@leegebruch.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf
Telefon:03374169728
Fax:03374172215
E-Mail:kasse@niedergoersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anschrift:Bergstraße 2, 16818 Walsleben
Telefon:03392067523
Fax:03392067516
E-Mail:info@amt-temnitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf
Telefon:03303528206
Fax:033035284100
E-Mail:stadtkasse@hohen-neuendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Brandenburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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