Zentrales Mahngericht Bayern in Coburg

Heiligkreuzstraße 22, 96450 Coburg

Telefon:(09561) 8 78-5
Fax:(09561) 8 78 66 66 u. 8 78 66 65 
E-Mail:poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de
Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Sprechzeiten:Zentrales Mahngericht von Montag bis Freitag telefonisch nur von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar

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Mahngericht FAQ Top 3 Fragen

Was ist ein Mahnverfahren?
Wofür ist ein Mahngericht zuständig?
Wie viele Mahngerichte gibt es in Deutschland?
Weitere Fragen

Mahngericht Coburg: Informationen zu Zentrales Mahngericht Bayern

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Zentrales Mahngericht Bayern in Coburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Zentrales Mahngericht Bayern in Coburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Mahngericht Lexikon

Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.

Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.

Ablauf des Mahnverfahrens

Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.

Zentrale Mahngerichte der Bundesländer

Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.

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