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Anschrift: | Marktplatz 9, 71229 Leonberg |
Telefon: | 071529902353 |
Fax: | 07152990171079 |
E-Mail: | auslaenderamt@leonberg.de |
Anschrift: | Im Biegel 13, 71522 Backnang |
Telefon: | 07191894447 |
Fax: | 07191894130 |
E-Mail: | auslaenderamt@backnang.de |
Anschrift: | Kirchgasse 2, 71083 Herrenberg |
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E-Mail: | auslaenderamt@herrenberg.de |
Anschrift: | Waisenhausgasse 1-3, 73525 Schwäbisch Gmünd |
Telefon: | 07171603355 |
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E-Mail: | auslaenderamt@schwaebisch-gmuend.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 73312 Geislingen an der Steige |
Telefon: | 0733124256 |
Fax: | 0733124284 |
Anschrift: | Löchgauer Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen |
Telefon: | 0714274330 |
Fax: | 0714274406 |
E-Mail: | auslaenderwesen@bietigheim-bissingen.de |
Anschrift: | Vogteistraße 42-46, 75365 Calw |
Telefon: | 07051160618 |
Fax: | 07051795388 |
E-Mail: | lra.info@kreis-calw.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 75365 Calw |
Telefon: | 07051167281 |
Fax: | 0705116777280 |
E-Mail: | auslaenderwesen@calw.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 89584 Ehingen an der Donau |
Telefon: | 07391503341 |
Fax: | 073915034341 |
E-Mail: | m.geiger@ehingen.de |
Anschrift: | Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 071319940 |
Fax: | 07131994190 |
E-Mail: | migrationundintegration@landratsamt-heilbronn.de |
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Wer an das Bundesland im äußersten Südosten Deutschlands denkt, dem fallen unweigerlich das größte zusammenhängende Mittelgebirge, die berühmten Teigwaren oder der schwäbische Dialekt ein.Doch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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