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Ausländerbehörden in Deutschland - Öffnungszeiten (Seite 9)

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Berliner Platz 1, 35390 Gießen
Telefon:06413063200
Fax:06413062303
E-Mail:auslaenderbehoerde@giessen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Porschestraße 49, 38409 Wolfsburg
Telefon:05361281234
Fax:05361281500
E-Mail:auslaenderstelle@stadt.wolfsburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-17:30 Uhr
persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472404150
Fax:0390449008
E-Mail:migration@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Maschstraße 17, 30169 Hannover
Telefon:051161623700
Fax:051161622905
E-Mail:zuwanderung@region-hannover.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Geb.42, Bahnhofstraße 5, 04668 Grimma
Telefon:034379841701
Fax:034379847028
E-Mail:info@lk-l.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Anschrift:Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
Telefon:093537930
Fax:093537937981
E-Mail:Auslaenderamt@Lramsp.de
Öffnungs­zeiten:09353 793-7900
Anschrift:Postplatz 5, 08523 Plauen
Telefon:037413002530
Fax:037413004047
E-Mail:landratsamt@vogtlandkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg
Telefon:095185389
Fax:095185125
E-Mail:poststelle@lra-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-16 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Maximiliansplatz 3, 96047 Bamberg
Telefon:0951870
Fax:0951871979
E-Mail:stadtverwaltung@stadt.bamberg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr
Anschrift:August-Bebel-Platz 16, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon:03402042033
Fax:03402042692033
E-Mail:ordnungsamt@dessau-rosslau.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
81 - 90 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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