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Ausländerbehörden in Deutschland - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda
Telefon:03634354335
Fax:03634354329
E-Mail:poststelle@lra-soemmerda.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen
Telefon:05514002872
E-Mail:auslaenderstelle@goettingen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen
Telefon:05515250
Fax:055152562588
E-Mail:info@landkreisgoettingen.de
Öffnungs­zeiten:Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Anschrift:Hubertusweg 19, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:06621873300
Fax:06621871126
E-Mail:info@hef-rof.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Geschäftszeiten:
Mo-Di 8-16 Uhr
Do 8-17:30 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Schloßplatz 2 a, 99310 Arnstadt
Telefon:03628738576
E-Mail:abh@ilm-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
Telefon:036934858133
Fax:036934858261
E-Mail:info@lk-sm.de
Öffnungs­zeiten:Nach Terminvereinbarung
Anschrift:Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl
Telefon:03681740
Fax:03681742642
E-Mail:poststelle@stadtsuhl.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-13 Uhr Di 8-17 Uhr Do 8-18 Uhr
Anschrift:Schwanseestr. 17, 99421 Weimar
Telefon:03643762222
Fax:03643762234
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadtweimar.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Medenheimer Straße 6/8, 37154 Northeim
Telefon:055517080
Fax:05551708223
E-Mail:info@landkreis-northeim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr Di+Do zusätzlich 14-16 Uhr
Anschrift:Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
Telefon:0561115
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
11 - 20 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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