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Ausländerbehörden in Essen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(113)
Ausländerbehörde
1.17 km von Essen
Anschrift:Cathostraße 5, 45356 Essen
Telefon:0201880
Fax:02018833303
E-Mail:Einbuergerung@abh.essen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Essen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(208)
Einbürgerungsbehörde
8.25 km von Essen
Anschrift:Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen
Telefon:02091690
Fax:02091692139
E-Mail:stadt@gelsenkirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(41)
Ordnungsamt, Abt. Ausländerwesen
9.62 km von Essen
Anschrift:Leineweberstraße 18-20, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon:02084553140
Fax:0208455583140
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Anschrift:Kirchhellener Straße 21, 46236 Bottrop
Telefon:020417030
Fax:02041703280
E-Mail:auslaenderbehoerde@bottrop.de
Sprechzeiten:donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunden nach vorheriger Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
(53)
Ausländerbehörde
12.92 km von Essen
Anschrift:Thomasstr. 1, 42551 Velbert
Telefon:02051260
Fax:02051262599
E-Mail:stadt@velbert.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(48)
Ausländerbehörde
12.96 km von Essen
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
Telefon:02088252502
Fax:02088255323
E-Mail:info@oberhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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